Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber beschäftigt im Rahmen eines Arbeitsvertrags Arbeitnehmer. Diese schulden ihm eine Arbeitsleistung für die sie vom Arbeitgeber entlohnt werden. Die Stellung des Arbeitgebers wird maßgeblich dadurch geprägt, dass dieser die Leistungen des Arbeitnehmers hinsichtlich der Art sowie von Ort und Zeit bestimmt.
Ein Arbeitgeber muß keine natürliche Person sein. Ebenfalls in Frage kommen:
- juristische Personen des privaten Rechts (z. B. AG, GmbH, rechtsfähiger Verein)
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Land, Gemeinde)
- ein nicht rechtsfähiger Personenverband (z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- eine Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG)